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Die Verwendung beglaubigter Bauunterlagen ist insbesondere dann zulässig, wenn die Maße und Flächenangaben vollständig erhalten und eindeutig lesbar sind. In solchen Fällen ist es nicht erforderlich, eine erneute Vermessung durchzuführen, da die bereits vorhandenen, geprüften Grundrissdaten eine zuverlässige Berechnungsgrundlage bieten. Gerade in Nordrhein-Westfalen, insbesondere in Städten wie Köln, Bonn, Duisburg und Kleve, in denen Immobilienwerte stark von exakten Flächenangaben abhängen, ist es wichtig, dass eine Wohnflächenberechnung auf anerkannten und rechtssicheren Dokumenten basiert.

Wenn ein beglaubigter Grundriss vorliegt und keine baulichen Veränderungen dokumentiert sind, kann eine Wohnflächenberechnung schnell und effizient erstellt werden. Dabei werden die Flächen anhand der aktuellen gesetzlichen Vorgaben berechnet und digital aufbereitet. Sind bauliche Veränderungen vorhanden und sei es nur eine versetzte Wand, wird die Basis auf dem die Wohnflächenberechnung erstellt wurde unbrauchbar. Daher sollten Sie bei baulichen Veränderungen neue Grundrisse erstellen lassen.

Insider-Wissen zur Wohnflächenberechnung

Eine Wohnflächenberechnung ist nicht nur eine mathematische Flächenberechnung, sondern ein entscheidender Faktor für die Immobilienbewertung, Finanzierungen und Beleihungsprüfungen. Gerade bei Banken kommt es immer wieder zu Problemen, wenn ungenaue oder nicht normgerechte Flächenangaben eingereicht werden. Doch worauf achten Banken und Gutachter wirklich, und welche Fallstricke gibt es?.

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) vs. DIN 277 – Welche Norm ist entscheidend?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) vs. DIN 277 – Welche Norm ist entscheidend?

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass alle Flächen einer Immobilie vollständig zur Wohnfläche zählen. Das ist jedoch nicht der Fall. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt, welche Flächen ganz, teilweise oder gar nicht in die Berechnung einfließen. Banken und Gutachter bestehen darauf, dass Wohnflächen nach WoFlV berechnet werden, während für gewerbliche Objekte oder größere Beleihungsprüfungen oft die DIN 277 herangezogen wird. Auch für Kellerräume wird nach der Wohnflächenverordnung mit DIN 277 gerechnet, sowie nach den Verordnungen der jeweiligen Landesbauordnung.

Somit finden mehrere Berechnungsmethoden Anwendung in der Flächenberechnung für banktaugliche Immobilienunterlagen, die sich gegenseitig ergänzen.

Banken verlangen immer eine Berechnung nach WoFlV, da sie als rechtliche Grundlage für Wohnimmobilien in Deutschland dient. Eine falsche Anwendung der DIN 277 für eine Finanzierung kann zu Problemen bei der Anerkennung der Flächen führen.

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